Der Motorradführerschein


Führerscheinklassen A I A2 I A1 I AM

Diese Klassen decken verschiedene Arten von Krafträdern ab, von leistungsstarken Motorrädern bis hin zu kleineren Fahrzeugen wie Mopeds. Je nach Leistung und Höchstgeschwindigkeit gelten unterschiedliche Vorschriften.

Klasse A (unbeschränkt)

Diese Klasse erlaubt das Fahren von leistungsstarken Krafträdern, einschließlich Zweirädern und Modellen mit Beiwagen, sowie bestimmten dreirädrigen Fahrzeugen.

  • Hubraum: Über 50 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit: Mehr als 45 km/h
  • Motorleistung: Über 35 kW oder ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht (Leermasse) von mehr als 0,2 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von über 15 kW, die zuvor der Klasse B zugeordnet waren, sind ebenfalls enthalten.
    • Hubraum: Über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
    • Leistung: Über 15 kW
    • Höchstgeschwindigkeit: Mehr als 45 km/h

Mindestalter

  • Direkteinstieg: 24 Jahre
  • Dreirädrige Fahrzeuge: 21 Jahre
  • Stufenführerschein: Ab 20 Jahren möglich, wenn mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2.

Voraussetzung

  • Bei unter 24 Jahren: Vorheriger Besitz der Klasse A2 erforderlich.

Befristung: Unbefristet gültig.

Einschluss: Berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A2, A1 und AM.

Hinweise: Wer bereits 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, muss nur eine praktische Prüfung absolvieren, um die Klasse A zu erhalten (Stufenführerschein).

Klasse A2

Diese Klasse erlaubt das Führen von Krafträdern mit mittlerer Leistung.

  • Hubraum: Über 50 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit: Mehr als 45 km/h
  • Motorleistung: Maximal 35 kW
  • Leistungsgewicht: Verhältnis von Leistung zu Gewicht maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Befristung: Unbefristet gültig.

Einschluss: Berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und AM.

Hinweise: Nach mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse A2 kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A (Stufenführerschein) erworben werden.

Klasse A1

Diese Klasse ist für Leichtkrafträder geeignet.

  • Hubraum: Maximal 125 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit: Mehr als 45 km/h
  • Motorleistung: Maximal 11 kW
  • Leistungsgewicht: Verhältnis von Leistung zu Gewicht maximal 0,1 kW/kg.

Mindestalter: 16 Jahre

Befristung: Unbefristet gültig.

Einschluss: Berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.

Hinweise: Fahrzeuge der Klasse A1 können auch mit einem Führerschein der Klasse B (B196) gefahren werden, allerdings nur innerhalb Deutschlands.

Klasse AM

Diese Klasse erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern und Mopeds.

  • Hubraum: Maximal 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
  • Höchstgeschwindigkeit: Maximal 45 km/h
  • Leistung: Bei Elektromotoren maximal 4 kW.

Mindestalter: 15 Jahre (regional unterschiedlich, in einigen Bundesländern auch ab 16 Jahren)

Befristung: Unbefristet gültig.

Hinweise: Die Klasse AM ist oft in anderen Führerscheinklassen wie B, A1, A2 und A enthalten.