Der Autoführerschein


Führerscheinklassen B I B78 I B197

Diese Klassen umfassen Kraftfahrzeuge, die für den Transport von Personen und Gütern konzipiert sind. Sie gelten für Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge.

Klasse B

  • Fahrzeuggewicht: Maximal 3.500 kg
  • Passagiere: Bis zu 8 Passagiere zusätzlich zum Fahrer
  • Gesamtgewicht mit Anhänger: Zugfahrzeug und Anhänger dürfen gemeinsam maximal 3.500 kg wiegen. Anhänger bis 750 kg sind immer erlaubt, schwerere Anhänger nur, wenn das kombinierte Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet.
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für BF17)
  • Anmeldung: Ab 16 ½ Jahren möglich
  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17):
    • Mindestalter: 17 Jahre
    • Begleitperson: Der Fahrer muss von einer mindestens 30 Jahre alten Person begleitet werden, die seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzt.
    • Prüfung: Die Prüfung erfolgt in der gleichen Form wie bei der regulären Klasse B.
    • Gültigkeit: Der Führerschein der Klasse B ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: Klassen AM (z.B. Mofas, Kleinkrafträder) und L (z.B. landwirtschaftliche Zugmaschinen) sind inbegriffen.

Klasse B78

  • Automatik-Beschränkung: Mit dieser Klasse darf nur ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe gefahren werden.
  • Weitere Anforderungen: Ansonsten gelten dieselben Anforderungen wie bei der Klasse B.

Klasse B197

  • Kombination Schaltung/Automatik: Die Klasse B197 erlaubt das Fahren sowohl von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe als auch Automatikgetriebe.
  • Prüfungsanforderung: Die praktische Führerscheinprüfung kann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, wenn zuvor mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert und eine zusätzliche Testfahrt (15 Minuten) mit dem Fahrlehrer bestanden wurde.
  • Vorteil: Es gibt keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.

Hinweise für alle Klassen

Mit einem Führerschein der Klasse B (inkl. B78 und B197) dürfen auch Fahrzeuge der Klasse AM (Mofas und Kleinkrafträder) und Klasse L (landwirtschaftliche Zugmaschinen) gefahren werden.