Der LKW-Führerschein I Berufskraftfahrer


Klassen C I CE I C1 I C1E

Klasse C

  • Fahrzeuggewicht: Erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg.
  • Anhängerkombination: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Klasse C1

  • Fahrzeuggewicht: Erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3.500 kg und 7.500 kg.
  • Anhängerkombination: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter

  • 21 Jahre für Klasse C
  • 18 Jahre für Klasse C1

Befristung: Beide Klassen sind unbefristet gültig.

Einschluss: Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B.

Klasse CE

  • Fahrzeuggewicht: Entspricht Klasse C, erlaubt jedoch das Fahren mit einem Anhänger über 750 kg.
  • Anhängerkombination: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Klasse C1E

  • Fahrzeuggewicht: Entspricht Klasse C1, erlaubt jedoch das Fahren mit einem Anhänger über 750 kg, solange das Gesamtgewicht des Gespanns 12 Tonnen nicht überschreitet.

Begleitetes Fahren (BF21)

  • Mindestalter für BF21: 18 Jahre (für Lkw über 3.500 kg in der Klasse C).
  • Begleitperson: Der Fahrer muss von einer geeigneten Person begleitet werden, die mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse C ist.
  • Prüfung: Erfolgt in der gleichen Form wie bei den regulären Klassen C oder C1.

Berufskraftfahrer

Zusätzliche Qualifikationen: Um als Berufskraftfahrer arbeiten zu können, ist neben dem Führerschein der Klassen C oder C1 eine zusätzliche Qualifikation erforderlich, geregelt durch die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQG).

Diese umfasst:

Mindestalter für Berufskraftfahrer: In der Regel 21 Jahre für den gewerblichen Einsatz von Fahrzeugen über 3.500 kg.

Ausbildung: Eine abgeschlossene Ausbildung oder entsprechende Weiterbildung zum Berufskraftfahrer.

Fortbildung: Regelmäßige Fortbildungspflicht (35 Stunden alle fünf Jahre), um Kenntnisse über Verkehrsrecht, Ladungssicherung, wirtschaftliches Fahren und weitere relevante Themen aktuell zu halten.

Gesundheitliche Anforderungen: Nachweis über die körperliche Eignung (ärztliche Untersuchung).