Der Motorradführerschein
Führerscheinklassen A I A2 I A1 I AM
Diese Klassen decken verschiedene Arten von Krafträdern ab, von leistungsstarken Motorrädern bis hin zu kleineren Fahrzeugen wie Mopeds. Je nach Leistung und Höchstgeschwindigkeit gelten unterschiedliche Vorschriften.
Klasse A (unbeschränkt)
Diese Klasse erlaubt das Fahren von leistungsstarken Krafträdern, einschließlich Zweirädern und Modellen mit Beiwagen, sowie bestimmten dreirädrigen Fahrzeugen.
Mindestalter
Voraussetzung
Befristung: Unbefristet gültig.
Einschluss: Berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A2, A1 und AM.
Hinweise: Wer bereits 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, muss nur eine praktische Prüfung absolvieren, um die Klasse A zu erhalten (Stufenführerschein).
Diese Klasse erlaubt das Führen von Krafträdern mit mittlerer Leistung.
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung: Unbefristet gültig.
Einschluss: Berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und AM.
Hinweise: Nach mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse A2 kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A (Stufenführerschein) erworben werden.
Klasse A1
Diese Klasse ist für Leichtkrafträder geeignet.
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung: Unbefristet gültig.
Einschluss: Berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.
Hinweise: Fahrzeuge der Klasse A1 können auch mit einem Führerschein der Klasse B (B196) gefahren werden, allerdings nur innerhalb Deutschlands.
Klasse AM
Diese Klasse erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern und Mopeds.
Mindestalter: 15 Jahre (regional unterschiedlich, in einigen Bundesländern auch ab 16 Jahren)
Befristung: Unbefristet gültig.
Hinweise: Die Klasse AM ist oft in anderen Führerscheinklassen wie B, A1, A2 und A enthalten.