Der Bus-Führerschein I Berufskraftfahrer


Klassen D, D1, DE und D1E

Klasse D

  • Fahrzeugtyp: Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz).
  • Anhänger: Erlaubt das Mitführen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.
  • Mindestalter: 24 Jahre.
  • Befristung: Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B.

Klasse D1

  • Fahrzeugtyp: Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit bis zu 16 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) und einem maximalen Gesamtgewicht von 3.500 kg.
  • Anhänger: Erlaubt das Mitführen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.
  • Mindestalter: 21 Jahre.
  • Befristung: Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B.

Klasse DE

  • Fahrzeugtyp: Berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D mit Anhänger.
  • Anhänger: Der Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben.
  • Mindestalter: 24 Jahre.
  • Befristung: Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: Voraussetzung ist der Besitz der Klasse D.

Klasse D1E

  • Fahrzeugtyp: Berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 mit Anhänger.
  • Anhänger: Der Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben.
  • Mindestalter: 21 Jahre.
  • Befristung: Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: Voraussetzung ist der Besitz der Klasse D1.

Begleitetes Fahren (BF21)

  • Mindestalter:
    • 21 Jahre für Klassen D und DE.
    • 18 Jahre für Klassen D1 und D1E.
  • Begleitperson: Der Fahrer muss von einer geeigneten, mindestens 30 Jahre alten Person begleitet werden, die seit mindestens fünf Jahren die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt.
  • Prüfung: Erfolgt wie bei der regulären Prüfung für die jeweilige Klasse.

Berufskraftfahrer im Personenverkehr

Zusätzlich zum Führerschein der Klassen D, D1, DE oder D1E sind für Berufskraftfahrer folgende Qualifikationen erforderlich:

Mindestalter für Berufskraftfahrer: In der Regel 21 Jahre für den gewerblichen Einsatz von Bussen.

Ausbildung: Eine abgeschlossene Ausbildung oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr gemäß der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQG).

Fortbildung: Regelmäßige Fortbildungen (35 Stunden alle fünf Jahre), um Kenntnisse zu Verkehrsrecht, Fahrgastbeförderung und Sicherheitsvorschriften auf dem aktuellen Stand zu halten.

Gesundheitliche Anforderungen: Ärztlicher Nachweis über die körperliche Eignung.