Klassen D, D1, DE und D1E
Klasse D
- Fahrzeugtyp: Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz).
- Anhänger: Erlaubt das Mitführen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.
- Mindestalter: 24 Jahre.
- Befristung: Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B.
Klasse D1
- Fahrzeugtyp: Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit bis zu 16 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) und einem maximalen Gesamtgewicht von 3.500 kg.
- Anhänger: Erlaubt das Mitführen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.
- Mindestalter: 21 Jahre.
- Befristung: Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B.
Klasse DE
- Fahrzeugtyp: Berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D mit Anhänger.
- Anhänger: Der Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben.
- Mindestalter: 24 Jahre.
- Befristung: Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Voraussetzung ist der Besitz der Klasse D.
Klasse D1E
- Fahrzeugtyp: Berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 mit Anhänger.
- Anhänger: Der Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben.
- Mindestalter: 21 Jahre.
- Befristung: Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Voraussetzung ist der Besitz der Klasse D1.
Begleitetes Fahren (BF21)
- Mindestalter:
- 21 Jahre für Klassen D und DE.
- 18 Jahre für Klassen D1 und D1E.
- Begleitperson: Der Fahrer muss von einer geeigneten, mindestens 30 Jahre alten Person begleitet werden, die seit mindestens fünf Jahren die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt.
- Prüfung: Erfolgt wie bei der regulären Prüfung für die jeweilige Klasse.
Berufskraftfahrer im Personenverkehr
Zusätzlich zum Führerschein der Klassen D, D1, DE oder D1E sind für Berufskraftfahrer folgende Qualifikationen erforderlich:
Mindestalter für Berufskraftfahrer: In der Regel 21 Jahre für den gewerblichen Einsatz von Bussen.
Ausbildung: Eine abgeschlossene Ausbildung oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr gemäß der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQG).
Fortbildung: Regelmäßige Fortbildungen (35 Stunden alle fünf Jahre), um Kenntnisse zu Verkehrsrecht, Fahrgastbeförderung und Sicherheitsvorschriften auf dem aktuellen Stand zu halten.
Gesundheitliche Anforderungen: Ärztlicher Nachweis über die körperliche Eignung.