Mofa-Bescheinigung
In dieser Bescheinigung sind die Anforderungen für das Fahren von Mofas geregelt.
Anforderungen:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Mindestalter: 15 Jahre für den Erwerb der Mofa-Bescheinigung.
Befristung: Die Mofa-Bescheinigung ist unbefristet gültig.
Mit der Mofa-Bescheinigung kannst du sicher und flexibel unterwegs sein! (Stufenführerschein)